DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
Die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist für alle Unternehmen vorgeschrieben. Um eine Orientierungshilfe zu bieten haben wir nachfolgend einige wichtige Informationen rund um die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) dargestellt.
Was bedeutet DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)?
Die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet anhand einer Prüfung aller elektrischen Geräte die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen. Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung.
- in bestimmten Zeitabständen.
DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) – Die Prüfung
Was wird geprüft?
Geprüft wird alles, was mit elektrischer Netzspannung betrieben wird und in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung zum Einsatz kommt. Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis protokolliert werden.
Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind bspw.: Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Trennschleifer, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte, Stehlampen, Registrierkassen und viele andere mehr.
Ortsfeste Anlagen sind bspw.: Stromverteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Unterverteilungen, Einbauleuchten, Arbeitsplatzbeleuchtung, elektrische Gebäudeinstallation, Sicherungen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Konferenz- und Präsentationstechnik usw.
Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation ist zu dokumentieren.
Wie wird geprüft?
Mit Unterstützung durch moderne Messinstrumente führen wir im Rahmen der Prüfung folgende Schritte durch:
1.) Sichtprüfung Feststellung von äußeren Mängeln und fehlenden Beschriftungen.
2.) Elektrische Prüfung / Messung. Anhand unserer Messgeräte werden folgende Größen unter Beachtung der DIN-Normen geprüft.
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Berührungsstrom
- Schutzleiterstrom
- Differenzstrom
- Ersatzleiterstrom
3.) Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung erfolgt nach der Messung.